Neuigkeiten
- Marlon Stiller

- 15. Feb. 2023
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Feb. 2023
Dieser Blog bietet Dir einen Zusammenschnitt mit den uns bekannten Geschehnissen in der Welt an. So posten wir hier Neuerungen im Selbstbestimmungsgesetz und Angriffe auf Trans:Personen.

News aus Hong Kong (China) 02/2023

Historischer Sieg für Trans-Rechte in Hongkong: Gericht stärkt die Anerkennung von Geschlechtsidentität
Das oberste Gericht von Hongkong hat die Rechte von Transgender-Personen gestärkt. Ein Urteil vom Februar 2023 hat entschieden, dass Transgender-Personen das Recht haben, ihr rechtliches Geschlecht zu ändern und ihre Identität offiziell anerkennen zu lassen. Das Gericht urteilte, dass die bisherigen Gesetze in Hongkong, die Transgender-Personen die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität verwehren, diskriminierend sind. Das Urteil wird als Meilenstein für die Rechte von Transgender-Personen in Hongkong angesehen. Das neue Urteil gibt Transgender-Personen in Hongkong mehr Möglichkeiten, ihre Geschlechtsidentität zu leben und sich offiziell als das Geschlecht anzuerkennen, mit dem sie sich identifizieren. Es wird erwartet, dass dies dazu beiträgt, die Diskriminierung von Transgender-Personen in Hongkong zu reduzieren und ihre Rechte zu schützen. Das Urteil wird von Aktivisten und Unterstützern von LGBTQ-Rechten als wichtiger Fortschritt für die Rechte von Transgender-Personen in Hongkong begrüßt. Es zeigt auch, dass es noch viel Arbeit gibt, um die Rechte von LGBTQ-Personen auf der ganzen Welt zu stärken und zu schützen.
News aus Finnland 02/2023

Meilenstein in Finnland: Neues Gesetz erleichtert Änderung der Geschlechtsidentität
Finnland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Rechte von Transgender-Personen stärkt. Das neue Gesetz erleichtert die Änderung der rechtlichen Geschlechtsidentität und vereinfacht die Prozedur zur Namensänderung. Es werden keine medizinischen Gutachten mehr benötigt, um das eigene Geschlecht offiziell anerkennen zu lassen, und die gesetzliche Anerkennung der nicht-binären Geschlechtsidentität wird ebenfalls ermöglicht. Diese Entwicklungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Transgender-Personen in Finnland und darüber hinaus. Amnesty International begrüßt das neue Gesetz und fordert andere Länder auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte von Transgender-Personen weltweit zu stärken.
News aus Utah (USA) 01/2023

Kontroverse in Utah: Neues Gesetz beschränkt geschlechtsaffirmative Behandlungen für Minderjährige
Ein neues Gesetz in Utah hat weltweites Aufsehen erregt. Dort werden nun medizinische Behandlungen zur Geschlechtsangleichung bei trans* Jugendlichen unter 18 Jahren gänzlich untersagt. Das Verbot schließt auch Hormonbehandlungen, Pubertätsblocker und geschlechtsangleichende Operationen mit ein.
Kritiker sagen, dass dies ein alarmierender Schritt ist, der sich speziell gegen trans* Jugendliche richtet und ihre medizinischen Bedürfnisse ignoriert. Insbesondere, weil es keine Ausnahme ist, dass sich Jugendliche mit Zustimmung ihrer Eltern Tattoos oder Schönheitsoperationen machen lassen können, was die Kritiker als inkonsistent und diskriminierend gegenüber Trans-Personen empfinden.
Konservative Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass es Minderjährige vor irreversiblem Schaden und Fehlentscheidungen bewahren soll, während LGBTIQ-Organisationen betonen, dass diese Entscheidung für junge trans* Personen verheerend sein kann und zu Depressionen, Angstzuständen und einem höheren Selbstmordrisiko führen kann.
Das Verbot der notwendigen Behandlungen für Jugendliche in Utah ist ein alarmierender Schritt rückwärts im Kampf um die Anerkennung und Wahrung der Rechte von unserer Community. Wir bedauern diesen Rückschritt für alle dort lebenden Betroffenen.
News aus Spanien 12/2022

Selbstbestimmungsgesetz für Trans:Personen in Spanien beschlossen
Die spanische Regierung hat ein neues Gesetz zur Selbstbestimmung von Trans:Personen verabschiedet, das die rechtliche Anerkennung ihrer Identität erleichtert. Das Gesetz, das im März 2022 verabschiedet wurde, ist das erste seiner Art in Spanien und wird als großer Schritt für die Rechte von Trans:Personen in dem Land angesehen.
Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es Trans:Personen, ihre Geschlechtsidentität selbst zu bestimmen, ohne dass sie sich einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung unterziehen müssen. Es gibt ihnen auch das Recht, ihre Namen und Geschlechtsangaben in offiziellen Dokumenten wie Personalausweisen und Geburtsurkunden zu ändern.
Das Gesetz sieht auch Strafen für Diskriminierung und Belästigung von Trans:Personen vor. Darüber hinaus beinhaltet es Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und psychologischen Unterstützung für Trans:Personen ,sowie zur Förderung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft.
Die Entscheidung der spanischen Regierung, das Selbstbestimmungsgesetz für Trans:Personen zu verabschieden, wurde von LGBTQ+-Aktivisten und Menschenrechtsgruppen begrüßt. Sie lobten das Gesetz als wichtigen Schritt für die Gleichstellung von Trans:Personen und betonten die Bedeutung von Selbstbestimmung und Anerkennung für die Würde und Menschenrechte von LGBTQ+-Personen.
Kritiker des Gesetzes argumentieren, dass es zu weit geht und dass es negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben könnte. Einige konservative Gruppen und Kirchenvertreter haben das Gesetz als Bedrohung für traditionelle Werte und Normen bezeichnet.
Insgesamt wird das neue Gesetz als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Trans:Personen in Spanien angesehen. Es steht im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und folgt dem Beispiel anderer europäischer Länder, die ähnliche Gesetze verabschiedet haben.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirken wird und wie es von der Gesellschaft aufgenommen wird. Doch es ist ein bedeutender Fortschritt auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung und Anerkennung von Trans:Personen in Spanien.
Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie vor geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen
(10/2022)
Grundlage der AFD:
Kinder- und Jugendpsychiater berichten, dass immer mehr Minderjährige mit Geschlechterdysphorie behandelt werden. Mit der gesicherten Diagnose erfolgt meist eine Behandlung mit Pubertätsblockern, die noch nicht ausreichend erforscht sind. So zeigen wohl Studienergebnisse irreversible Schäden bei behandelten Kindern. Nach der Pubertät würden die betroffenen Kinder sich eigentlich mit dem Geburtsgeschlecht doch anfreunden und dennoch geschlechtsangleichende Maßnahmen vornehmen wollen. So wird vermutet, dass der vorzeitige Eingriff mit Hormonblockern eine Art "Trigger" darstellt, der Kinder dazu bewegt weitere Maßnahmen zu ergreifen, die nicht notwendig gewesen wären. Deshalb würde ein Vorzeitiger Eingriff eine Kindeswohlgefährdung darstellen.
Originale Forderung der AFD:
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Behandlung von nicht einwilligungsfä- higen Kindern mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und ver- gleichbaren Medikamenten unterbindet und damit verbunden geschlechtsanglei- chende chirurgische Eingriffe an Minderjährigen untersagt;
eine Studie zu initiieren, die die Folgen der Behandlungen von Kindern und Ju- gendlichen mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und ver- gleichbaren Medikamenten umfassend untersucht, die psychischen, physischen und sozialen Folgen von „Geschlechtsumwandlungen“ für die Betroffenen, ins- besondere das Suizidrisiko geschlechtsdysphorischer Patienten bzw. von Perso- nen mit Transidentität, eruiert und dabei insbesondere den Anteil derjenigen Per- sonen erhebt, die nach einigen Jahren wieder in ihrem biologischen Geschlecht leben (Detransitioners);
durch Bundesmittel geförderte Projekte, wie z. B. das Regenbogenportal, dahin- gehend zu überprüfen, inwieweit diese Projekte den von Kinder- und Jugendpsy- chiatern beobachteten „Transhype“ und das Phänomen „Rapid Onset Gender Dysphoria“ (ROGD) befördern, die Entwicklung junger Menschen zu eigenver- antwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen und so den Intentionen des Kinder- und Jugendmedienschutzes (§ 10a des Jugendschutz- gesetzes) widersprechen könnten;
dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte dieses Portals und aller von der Bundesre- gierung geförderten Medien und Projekte zur Geschlechtsdysphorie bzw. Trans- geschlechtlichkeit die wissenschaftlichen Erkenntnisse und therapeutischen Po- sitionen hierzu sachlich darstellen.
Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetz
(06/2022)
Ablösung der Vä/Pä:
Vereinfachtes Verfahren bei Änderung des Geschlechtseintrag und des Vornamens über das Standesamt
Änderung gilt für transgeschlechtliche, nicht-binäre & intergeschlechtliche Personen gleichermaßen
Minderjährige bis 14 Jahre (einschließlich geschäftsunfähige Personen) müssen von den sorgeberechtigten Personen eine Änderungserklärung beim Standesamt abgeben
Ab 14 Jahren geben die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ab. Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.
Ab 18. Jahren ist eine Änderung mit Eigenversicherung möglich
Nach einer erfolgreichen Änderung der personenbezogenen Daten gilt eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung.
Änderungen für operative Maßnahmen:
Keine Änderungen im Bezug auf geschlechtsangleichende Maßnahmen geplant
Sonstige Veränderungen:
Beratungsangebote, insbesondere durch Verbände und Vereine soll besser hervorgehoben und gefördert werden
Eine neue Regelung für bzw. Geburtsurkunden der Kinder von transgeschlechtliche Eltern soll erfolgen
Das Offenbarungsverbot soll künftig mit Bußgeldern geahndet werden
Anerkennungsleistungen für trans- und untergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind sollen eingeführt werden
Es wird weiterhin darauf geachtet werden, dass Schutzbereiche für vulnerable und von Gewalt betroffene Personen nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Gewalttätige Personen gleich welchen Geschlechts haben z.B. wie bisher keinen Zugang zu Frauenhäusern. Zugangsrechte zu Frauenhäusern richten sich weiterhin nach dem jeweiligen Satzungszweck der privatrechtlich organisierten Vereine.


Kommentare